Ab dem 1. Oktober 2024 erheben wir eine Brutto-Umsatzabgabe von 10 % auf Veranstaltungen mit Festwirtschaftseinnahmen. Davon ausgenommen sind Feste und Feiern von Privatpersonen (Geburtstage, Hochzeiten etc.).

Diese Regelung hilft uns, unsere Kosten zu decken und die Miettarife attraktiv zu halten. Gleichzeitig profitieren Veranstaltende von einem reduzierten Risiko, da die Abgabe an den Erfolg und die Einnahmen des Anlasses gekoppelt ist.

Die Preiserhöhungen gelten für Bestands- und Neukunden und Kundinnen. Für Veranstaltungen, die bereits für 2024 gebucht sind, gelten die bisherigen Konditionen.

Zivilgesellschaftliche Vereine unterstützen wir weiterhin mit einem 30% Rabatt auf die Raummiete. Wir stützen uns hier auf die Anerkennung Zivilgesellschaftliche Abstützung Liste der Stadt Uster. Vereine können ihre Abstützung durch die Stadt Uster anerkennen lassen. Bei Fragen diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und freuen uns, Sie auch in Zukunft bei uns auf dem Zeughausareal begrüssen zu dürfen.